Kieferorthopädie bei Kindern: Wann zahlt die Krankenkasse?

Wenn das Kind anfängt, die Milchzähne zu verlieren, und die bleibenden Zähne nachkommen, lässt sich schon vermuten, dass es bald eine Zahnspange benötigen wird. Kieferorthopädische Maßnahmen sind oft erforderlich, um Zahnfehlstellungen oder Wachstumsstörungen des Kiefers zu korrigieren. Diese Behandlungen sind nicht nur aus ästhetischen Gründen wichtig, sondern auch zur Sicherstellung einer optimalen Zahn- und Kieferfunktion. Die Behandlung dauert meist mehrere Jahre und ist recht kostenaufwendig, weshalb viele Eltern auf die Unterstützung der Krankenkasse angewiesen sind. Doch was sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme? Bei edel & weiss ist die Kieferorthopädie Nürnberg eines unserer Fachgebiete. Wir beraten Sie gerne zu einem Behandlungsansatz für Ihr Kind und geben Ihnen einen Überblick darüber, welche Maßnahmen Ihre Krankenkasse übernehmen wird.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Ab wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
  3. Welche Behandlungen zahlt die Krankenkasse?
  4. Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
  5. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenkasse zahlt meist bei medizinisch notwendigen Behandlungen.
  • Typische, von der Kasse anerkannte Fehlstellungen sind der Kreuzbiss und der Überbiss.
  • Zusatzleistungen und besondere Behandlungswünsche müssen meist privat finanziert werden.

Ab wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen in der Regel, wenn medizinisch notwendige Korrekturen erforderlich sind. Das Alter des Kindes spielt hierbei eine Rolle – sinnvoll sind Korrekturen ab einem Alter von 8 bis 10 Jahren, wenn die bleibenden Zähne durchbrechen. Anerkannte Fehlstellungen, die eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erleichtern, umfassen:

  • Kreuzbiss: Hierbei überlappen die unteren Zähne die oberen, was zu ungleichmäßiger Abnutzung und Zahnverschiebungen führen kann.
  • Überbiss: Wenn die oberen Schneidezähne weit über die unteren hinausragen, besteht die Gefahr von Zahnverletzungen und Kiefergelenksproblemen.
  • Offener Biss: Der fehlende Kontakt zwischen den Schneidezähnen bei geschlossenem Mund kann das Sprechen und Kauen erschweren.

Zur Bewertung des Schweregrads solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen wird das KIG-System (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) eingesetzt. Es teilt die Fehlstellungen in Grade von 1 bis 5 ein; die Krankenkassen übernehmen die Kosten typischerweise ab einem Schweregrad von 3.

Welche Behandlungen zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für die Grundversorgung im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung von Kindern. Diese Grundversorgung umfasst in erster Linie die klassische Standard-Zahnspange, die sowohl festsitzend als auch herausnehmbar sein kann.

Festsitzende Zahnspangen bestehen typischerweise aus Brackets und Drähten und ermöglichen eine kontinuierliche Korrektur über einen längeren Zeitraum. Sie sind besonders geeignet für schwere Fehlstellungen und bieten eine zuverlässige Methode, um das gewünschte Behandlungsergebnis zu erzielen. Auf der anderen Seite gibt es die herausnehmbaren Zahnspangen, die besonders für jüngere Kinder mit leichten bis mittelschweren Fehlstellungen sinnvoll sind. Diese Modelle können beispielsweise nur nachts oder für bestimmte Stunden am Tag getragen werden, um die Kieferentwicklung sanft zu unterstützen.

Was die Krankenkassen jedoch nicht übernehmen, sind ästhetisch ansprechende Optionen wie durchsichtige Brackets oder unsichtbare Zahnschienen, die über die erforderliche Grundversorgung hinausgehen. Auch Zusatzmaßnahmen wie spezielle Zungenübungen oder die Verwendung innovativer Apparaturen, die eine schnellere oder komfortablere Behandlung versprechen, müssen privat finanziert werden. Hier ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren und eventuell eine Zahnzusatzversicherung in Betracht zu ziehen, um diese Kosten abzusichern.

Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll, wenn Eltern zusätzliche Leistungen über die Standardversorgung hinaus für ihr Kind wünschen. Es ist ratsam, die verschiedenen Versicherungsangebote sorgfältig zu prüfen, um herauszufinden, ob die Vorteile und Einsparungen die Kosten der Beiträge rechtfertigen. Dies ist besonders wichtig bei längeren oder umfangreichen kieferorthopädischen Behandlungen. Eine gründliche Analyse hilft, langfristig Kosten zu sparen und Ihrem Kind die besten Behandlungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

Fazit

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse müssen bestimmte Voraussetzungen, wie das Erreichen eines bestimmten Schweregrads, gegeben sein. Eltern sollten sich umfassend über die verschiedenen Behandlungsoptionen informieren und abwägen, ob eine Zusatzversicherung sinnvoll sein könnte. Bei Fragen und zur optimalen Vorbereitung auf die Behandlung stehen wir von edel & weiss Zahnärzte Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.