So läuft das Erstgespräch beim Kieferorthopäden!

Zahnfehlstellungen treten besonders häufig im Kindesalter auf. Eltern sollten ihre Kinder deshalb schon früh bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt auf diese untersuchen lassen. Oft werden sie dann zu unserer Zahnarztpraxis weitergeschickt. Denn unsere Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden können eine ausgezeichnete Einschätzung zu den schiefen Zähnen geben. Oft machen sich Eltern oder Kinder Sorgen, wie das erste Gespräch abläuft und wissen nicht so recht, was auf sie zukommt. Damit Ihnen das nicht so geht, verraten unsere Spezialisten für Kieferorthopädie Nürnberg in unserer Praxis edel & weiss Zahnärzte Ihnen, was auf Sie zukommt.

Das wichtigste auf einen Blick

  • Die kieferorthopädische Erstuntersuchung wird von den Krankenkassen übernommen.
  • Bei der Erstuntersuchung erfolgt eine erste Einschätzung darüber, ob und wann eine Behandlung der Zahnfehlstellungen nötig ist.
  • Ob eine Behandlung abschließend von den Kassen übernommen wird, hängt von der Fehlstellung der Zähne ab.
  • Ein erster Behandlungsplan ist kostenlos.

 

Wie läuft die Erstuntersuchung ab?

Bei der Erstuntersuchung schauen Kieferorthopädinnen und -orthopäden zunächst einmal, ob überhaupt eine Zahnfehlstellung vorhanden ist und ob diese behandelt werden muss. Nicht jeder Behandlungsbedarf ist gleich groß. Manche Fehlstellungen sind nur optisch ein Problem, wohingegen andere ernste Konsequenzen nach sich ziehen können. Außerdem wird auch festgestellt, wann der ideale Zeitpunkt ist, um mit der Behandlung zu beginnen. Dieser kann sich unterscheiden, da Kinder und Jugendliche noch im Wachstum sind.

 

Was passiert bei der Anamnese?

Während der Erstbefragung bestimmt die Kieferorthopädin oder der -orthopäde, welche Ursachen die Zahn- oder Kieferfehlstellung haben könnte.

Gründe dafür könnten sein:

  • Vererbung (Fehlstellungen in der Familie)
  • Zähne sind falsch oder nicht angelegt
  • Kind hat zu lange am Daumen gelutscht

Nachdem die Ursachen ermittelt worden sind, werden Schädel und Gebiss vermessen. Dazu werden Abdrücke vom Ober- sowie Unterkiefer genommen. Mit Röntgenaufnahmen wird das Gebiss zudem fotografiert. Nicht nur die Zähne spielen eine zentrale Rolle, auch eine Untersuchung der Kieferknochen wird bei der Anamnese durchgeführt. Abschließend wird ein Behandlungsplan erstellt.

 

Was beinhaltet der kieferorthopädische Behandlungsplan?

Der Behandlungsplan dokumentiert die möglichen Anomalien der Zähne in Millimeter. Dabei muss die behandelnde Kieferorthopädin oder der -orthopäde alle Befunde genauestens gegenüber der Krankenkasse belegen. Der Plan ist für gesetzlich versicherte Personen völlig kostenlos. Stimmt die Krankenkasse der Behandlung zu, kann die Behandlung beginnen.

Der Behandlungsplan beinhaltet:

  • Abdrücke
  • Röntgenbilder
  • Fotos
  • Diagnose
  • Geplante Therapie sowie die geplanten Maßnahmen
  • Verwendete Geräte
  • Voraussichtliche Dauer der Behandlung
  • Geschätzte Material- und Laborkosten
  • Voraussichtliche Gesamtkosten

 

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Eine kieferorthopädische Behandlung kann mitunter sehr teuer werden, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Die Erstbehandlung bzw. das Gutachten ist jedoch kostenlos. Stimmt die Krankenkasse einer Behandlung zu, übernimmt sie 80 Prozent der Kosten, die übrigen 20 Prozent bestehen aus einem Eigenanteil.

 

Fazit – Keine Sorge vor dem Erstgespräch

Das Erstgespräch muss nicht so schlimm sein, wie Sie sich das vorstellen. Normalerweise haben die behandelten Personen währenddessen keine Schmerzen. Die Kosten werden zunächst ebenso vollständig übernommen, sodass Sie nichts zu befürchten haben. Gerne können Sie sich für weitere Fragen an unsere Praxis wenden.