Das sind die Voraussetzungen der Kostenübernahme für Ihre Vollnarkose
Eine fachgerechte Zahnbehandlung ist wichtig, damit Sie Zahnbeschwerden schnell wieder loswerden. Doch viele Patienten und Patientinnen haben Angst vor dem Eingriff und fürchten Schmerzen bei der Behandlung. Eine Vollnarkose ist eine sinnvolle Möglichkeit, um den Betroffenen die Angst zu nehmen. Die gesetzliche Krankenkasse trägt nicht in allen Fällen die Kosten für diese Maßnahme. Informieren Sie sich vorab unbedingt, ob eine Erstattung bei Ihnen möglich ist. Bei edel & weiss wissen wir als Zahnarzt in Nürnberg, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und stellen sie Ihnen in diesem Ratgeber dar.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Die Kostenübernahme für die Vollnarkose – viele Krankenkassen geben keine klare Auskunft
- Ein Gutachten – oft die rettende Lösung für die Kostenübernahme
- Gesetzlich oder privat versichert – Unterschiede bei der Kostenübernahme
- Lassen Sie sich umfassend beraten
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vollnarkose ist nicht bei jedem Eingriff notwendig, doch gerade bei Menschen mit einer Dentalphobie ist diese Maßnahme sinnvoll. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten aber nur dann, wenn die Vollnarkose unvermeidbar ist.
- Ein Gutachten von einem Psychiater oder einer Psychiaterin kann Ihnen als Angstpatient oder Angstpatientin dabei helfen, Ihre Krankenkasse von der Kostenübernahme zu überzeugen.
- Lassen Sie sich in Ihrer Praxis umfassend zu den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Sollte die Krankenkasse eine Kostenübernahme nicht bewilligen, können Sie sich ein individuelles Angebot erstellen lassen.
Die Kostenübernahme für die Vollnarkose – viele Krankenkassen geben keine klare Auskunft
Viele gesetzliche Krankenkassen geben nur vage oder unklare Auskünfte zur Erstattung von Vollnarkosen bei Zahnbehandlungen. In der Regel decken sie die Kosten nur ab, wenn die Vollnarkose medizinisch notwendig ist. Das bedeutet, dass der Eingriff unter Narkose für den Behandlungserfolg unverzichtbar sein muss. Doch wann gilt eine Vollnarkose als unvermeidbar?
Beispiele: Bei einem einfachen Füllungswechsel oder einer kleinen Kariesbehandlung wird eine Vollnarkose in der Regel als überflüssig eingestuft. Anders sieht es bei großen chirurgischen Eingriffen wie einer umfangreichen Implantatversorgung oder einer komplizierten Weisheitszahnentfernung aus. Hier kann die Narkose eher als notwendig anerkannt werden, vor allem wenn andere Anästhesiemethoden nicht ausreichen.
Ein Gutachten – oft die rettende Lösung für die Kostenübernahme
Viele gesetzliche und private Krankenkassen stimmen der Kostenübernahme der Vollnarkose nur dann zu, wenn sie diese als unvermeidbar ansehen. Doch genau dieser Faktor ist häufig nicht näher definiert. Ein Gutachten kann eine rettende Lösung sein. Denn wenn ein Psychiater oder eine Psychiaterin Ihnen die Dentalphobie bescheinigt, liegt ein triftiger Grund für die Vollnarkose vor. Suchen Sie am besten einen Spezialisten oder eine Spezialistin auf, damit er oder sie Ihnen dieses Dokument ausstellt.
Gesetzlich oder privat versichert – Unterschiede bei der Kostenübernahme
Zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bestehen oft erhebliche Unterschiede bei der Kostenübernahme für eine Vollnarkose. Während gesetzliche Krankenkassen die Kosten in der Regel nur dann übernehmen, wenn die Narkose als medizinisch notwendig eingestuft wird, bieten private Krankenversicherungen oft flexiblere Leistungen.
- Gesetzliche Krankenkassen: Hier gilt der Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit. Die Kostenübernahme erfolgt nur in Ausnahmefällen, wie bei umfangreichen chirurgischen Eingriffen oder nach Vorlage eines Gutachtens für Angstpatienten und Angstpatientinnen.
- Private Krankenversicherungen: Private Versicherungen sind in der Regel kulanter und übernehmen die Kosten für Vollnarkosen häufiger, insbesondere wenn sie Teil eines umfassenderen Leistungspakets sind. Viele private Versicherungen bieten zudem die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen für solche Eingriffe zu treffen, was den bürokratischen Aufwand für die Versicherten reduziert.
Lassen Sie sich umfassend beraten
Wagen Sie den Gang zu Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin und lassen Sie sich zu den Chancen und Risiken einer Vollnarkose umfassend beraten. Sollte Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme nicht bewilligen, stehen Ihnen auch weitere Methoden zur Stresslinderung zur Verfügung, wie:
- Hypnose
- Lachgassedierung
- Akupunktur
Zudem können Sie sich ein individuelles Angebot für die Vollnarkose erstellen lassen, damit Sie genau wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Mit Sicherheit finden Sie so einen Weg zu einer fachgerechten Behandlung, sodass Sie bald wieder schmerzfrei und ohne weitere Beschwerden zubeißen können.