Das sind die Voraussetzungen der Kostenübernahme für Ihre Vollnarkose

Eine fachgerechte Zahnbehandlung ist wichtig, damit Sie Zahnbeschwerden schnell wieder loswerden. Doch viele Patienten und Patientinnen haben Angst vor dem Eingriff und fürchten Schmerzen bei der Behandlung. Eine Vollnarkose ist eine sinnvolle Möglichkeit, um den Betroffenen die Angst zu nehmen. Die gesetzliche Krankenkasse trägt nicht in allen Fällen die Kosten für diese Maßnahme. Informieren Sie sich vorab unbedingt, ob eine Erstattung bei Ihnen möglich ist. Bei edel & weiss wissen wir als Zahnarzt in Nürnberg, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und stellen sie Ihnen in diesem Ratgeber dar.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Kostenübernahme für die Vollnarkose – viele Krankenkassen geben keine klare Auskunft
  3. Ein Gutachten – oft die rettende Lösung für die Kostenübernahme
  4. Lassen Sie sich umfassend beraten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vollnarkose ist nicht bei jedem Eingriff notwendig, doch gerade bei Menschen mit einer Dentalphobie ist diese Maßnahme sinnvoll. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten aber nur dann, wenn die Vollnarkose unvermeidbar ist.
  • Ein Gutachten von einem Psychiater oder einer Psychiaterin kann Ihnen als Angstpatient oder Angstpatientin dabei helfen, Ihre Krankenkasse von der Kostenübernahme zu überzeugen.
  • Lassen Sie sich in Ihrer Praxis umfassend zu den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Sollte die Krankenkasse eine Kostenübernahme nicht bewilligen, können Sie sich ein individuelles Angebot erstellen lassen.

Die Kostenübernahme für die Vollnarkose – viele Krankenkassen geben keine klare Auskunft

Viele Krankenkassen geben nur eine sehr vage Auskunft über die Erstattung von Vollnarkosen bei Zahnbehandlungen. Doch für Menschen mit Angst vor dem Zahnarzt oder der Zahnärztin ist sie ein wichtiger Schritt, um die Behandlung ohne Stress zu überstehen. Fragen Sie am besten vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse an, ob diese eine Kostenübernahme bewilligen würde. 

Ein Gutachten – oft die rettende Lösung für die Kostenübernahme

Viele gesetzliche und private Krankenkassen stimmen der Kostenübernahme der Vollnarkose nur dann zu, wenn sie diese als unvermeidbar ansehen. Doch genau dieser Faktor ist häufig nicht näher definiert. Ein Gutachten kann eine rettende Lösung sein. Denn wenn ein Psychiater oder eine Psychiaterin Ihnen die Dentalphobie bescheinigt, liegt ein triftiger Grund für die Vollnarkose vor. Suchen Sie am besten einen Spezialisten oder eine Spezialistin auf, damit er oder sie Ihnen dieses Dokument ausstellt.

Lassen Sie sich umfassend beraten

Wagen Sie den Gang zu Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin und lassen Sie sich zu den Chancen und Risiken einer Vollnarkose umfassend beraten. Sollte Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme nicht bewilligen, stehen Ihnen auch weitere Methoden zur Stresslinderung zur Verfügung, wie:

  • Hypnose
  • Lachgassedierung
  • Akupunktur

Zudem können Sie sich ein individuelles Angebot für die Vollnarkose erstellen lassen, damit Sie genau wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Mit Sicherheit finden Sie so einen Weg zu einer fachgerechten Behandlung, sodass Sie bald wieder schmerzfrei und ohne weitere Beschwerden zubeißen können.